Aufgaben eines Notars

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Justizministerium ernannt, hilft bei bedeutenden Rechtsgeschäften, berät und belehrt die Parteien und entwirft Verträge.

Notare sind allein dem Gesetz unterworfen.

Durch ihre Unabhängigkeit vom Staat und ihre Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten wahren sie die Rechte unerfahrener Bürger. Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind Notare sachlich und persönlich unabhängig.

Notare unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts, der deren allgemeine Amtsführung regelmäßig überprüft. In Mülheim an der Ruhr gibt es das sogenannte Anwaltsnotariat, im Gegensatz zum Nur-Notariat. Das bedeutet, dass der Anwaltsnotar zugleich Rechtsanwalt und Notar ist.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Notare sind zuständig für Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Der Gesetzgeber verlangt die Mithilfe des Notars, wenn er sie wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die beteiligten Parteien für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend empfohlen, ist die Mitwirkung des Notars in folgenden Bereichen:

  • Immobilien
    Kauf, Nießbrauch, Schenkung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
    Ehevertrag, Scheidungsfolgenvertrag, Partnervertrag, Adoption
  • Erbe, Schenkung
    Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Schenkungsvertrag
  • Unternehmen
    Gründung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Kapitalerhöhung, Umwandlung (z.B. Verschmelzung), Anteilsübertragung, Unternehmensveräußerung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung