Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Es regelt die Rechtsverhältnisse der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung (bzw. Beendigung der Lebenspartnerschaft) und Unterhalt.
Es regelt beispielsweise aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht, das Recht des Kindesunterhalts und darüber hinaus die Vormundschaft.
Im Falle einer Scheidung sind viele Fragen zu klären: Ist eine einvernehmliche Scheidung möglich? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich? Von der (Güter-) Trennung bis hin zur rechtskräftigen Scheidung samt Zugewinnausgleich: fast alles hat der Gesetzgeber im 5. Buch des BGB detailliert geregelt.
Achim Kämpgen, Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Familienrecht seit 1996, hat folgende Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Rechtsgebiet: