Die Rechtsberatung im Bereich Gesellschaftsrecht ist ein Schwerpunktthema von Ludger Aretz, Partner der Kanzlei.
Er unterstützt seine Mandanten bei Gesellschaftsgründung, Wahl der Rechtsform, Vertragsgestaltung und Einhaltung aller notwendigen Formalitäten.
Er berät die Gesellschafter über ihre rechtlichen Pflichten und Ansprüche, bei Haftungsfragen und Unternehmensumstrukturierungen.
Aber auch, wenn eine Gesellschaft aufgelöst werden soll, der Mandant aus einer Gesellschaft ausscheidet oder eine Gesellschaft oder ein Gesellschaftsanteil veräußert werden soll, hilft ein Gesellschaftsrechtler, die optimale Lösung zu finden.