Mietrecht

Die Vorschriften rund um das Mietrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort wird das Rechtsverhältnis von Mieter und Vermieter detailliert geregelt.

Rund ums Mietrecht gibt es folgende Problematiken:

  • Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (z.B. wegen Eigenbedarf)
  • Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses (z.B. wegen Nichtzahlung der Miete und sonstiger gravierender Vertragsverstöße)
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Räumungsansprüchen
  • Mietminderung und Schadenersatzansprüche des Mieters (z.B. wegen Mängeln am Mietobjekt)
  • Rückgabe der Mietsache (z.B. Wirksamkeit von Schönheitsreparatur-Klauseln und Renovierungsanspruch)

Beratung bei laufenden Mietverträgen und Kündigungen

Im Rahmen eines Mietverhältnisses kann es zu massiven Problemen kommen, die sowohl den laufenden Mietvertrag als auch seine Beendigung betreffen. Während zum Beispiel der Vermieter an regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlungen interessiert ist und bei Beendigung des Mietverhältnisses die Rückgabe des Mietobjektes in einem mängelfreien Zustand erwartet, möchte der Mieter während der Mietdauer für den gezahlten Mietzins in einem mängelfreien Mietobjekt wohnen.

Unterstützung bei Mängeln, Mietkürzungen und mehr

So kann während des laufenden Mietverhältnisses die Frage auftauchen, ob die Wohnung möglicherweise Mängel aufweist, die den Mieter zu Mietkürzungen berechtigen.

Juristische Hilfe bei Vertragsverletzungen

Oftmals gilt es andererseits zu prüfen, ob das Verhalten des Mieters ggf. eine Vertragsverletzung darstellt, die dem Vermieter eine Beendigung des Mietverhältnisses erlaubt, ihm möglicherweise sogar die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung einräumt. Hierzu berechtigen erhebliche Vertragsverstöße des Mieters, wie zum Beispiel die Nichtzahlung oder unpünktliche Zahlung der Miete oder massive Störungen des Hausfriedens.

Forderung von Schönheitsreparaturen

Selbst aber wenn ein bis dahin störungsfreies Mietverhältnis sein Ende findet, kann es zu Problemen kommen, die sehr häufig mit dem Zustand des Mietobjektes zum Zeitpunkt der Rückgabe in Zusammenhang stehen. Dann ist zu klären, ob das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde, ob der Mieter möglicherweise verpflichtet gewesen wäre, Schönheitsreparaturen durchzuführen oder ob der Vermieter u.U. berechtigt ist, die Kaution ganz oder teilweise zurückzuhalten.

Etienne Kämpgen hat seinen Schwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Er berät bei der Gestaltung von Mietverträgen und vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts und zeigt hierbei realistisch Erfolgschancen und Risiken auf, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen oder abzuwehren.