Werkvertragsrecht

Der Werkvertrag ist eine besondere Vertragsform des BGB: Der Auftragnehmer (Unternehmer) schuldet dem Auftraggeber (Kunde) die mangelfreie Herstellung des beauftragten Werks oder die Veränderung (Reparatur) einer Sache. Werkverträge sind häufig im Baubereich anzutreffen, denn das Werkvertragsrecht betrifft Arbeiten, die an unbeweglichen Sachen vorgenommen werden, zum Beispiel die Errichtung eines Gebäudes, der Einbau einer Heizungsanlage, Dachdeckerarbeiten oder die Reparatur eines Fahrzeuges.

Baumängel oder mangelhafte Handwerkerleistungen führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

Die Rechtsanwälte Achim Kämpgen und Etienne Kämpgen, haben einen Tätigkeitsschwerpunkt im Werkvertragsrecht.

Sie unterstützen ihre Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:

  • Bestimmung der Aufgabenstellung/des Auftrags
  • Definition des Fertigstellungstermins
  • Gewährleistungen
  • Haftungsvereinbarungen und -ausschlüsse
  • Leistungsverzug
  • Nutzungsrechte
  • Vertragskündigung
  • Werklohnforderung
  • Zahlungsvereinbarungen