Medizinrecht

Das Medizinrecht regelt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Es umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Ausübung medizinischer Berufe betreffen.

Zum Medizinrecht gehören die Bereiche:

  • Arzt und Krankenhaushaftung
  • Gebührenrecht (GOÄ,GOZ)
  • Abrechnungsfragen gegenüber Krankenkasse und Krankenversicherung
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von ärztlichen Rechnungen

Dies gilt entsprechend für Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe.

Im Bereich des Medizinrecht ist Achim Kämpgen, Partner der Kanzlei und Fachanwalt für Medizinrecht seit 2007, auf Arzthaftungsrecht spezialisiert.